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Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

Deutsch-Chinesischer Rechtsstaatsdialog: Neüs Zweijahresprogramm

Quellenangabe:

Bundesministerium der Justiz

Veröffentlichung am:

21. April 2008 (Montag)

Nachricht:

Deutsch-Chinesischer Rechtsstaatsdialog: Neüs Zweijahresprogramm

Berlin, 21. April 2008

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und ihr chinesischer Amtskollege, der Leiter des Rechtsamts des Staatsrates der Volksrepublik China, Cao Kangtai, haben sich auf eine Fortsetzung des deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs verständigt. Beide Minister sind derzeit im Rahmen des 8. Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatssymposiums in München zu Gesprächen zusammen. Rund 70 hochrangige Experten beider Länder tauschen sich heute und morgen über die Möglichkeiten eines effektiven Schutzes des geistigen Eigentums aus. Die beiden Minister werden morgen eine Vereinbarung unterzeichnen, in der die Einzelheiten der weiteren bilateralen Zusammenarbeit für die kommenden zwei Jahre festgelegt sind.

„Auch künftig setzen wir auf den bewährten Dialog zwischen unseren beiden Ländern. Der Deutsch-Chinesische Rechtsstaatsdialog hat sich als feste Größe in der Zusammenarbeit unserer beiden Staaten etabliert. Zum vierten Mal nach 2001, 2003 und 2005 werden wir in einem Zweijahresprogramm konkrete Projekte auf verschiedenen Rechtsgebieten vereinbaren, um ganz praktisch und im unmittelbaren Kontakt voneinander zu lernen. Der Erfahrungsaustausch der Fachleute in den vergangenen Jahren hat viele Früchte getragen. Das chinesische Rechtssystem wurde bereits in vielen Bereichen modernisiert, rechtsstaatliche Standards etabliert. Deshalb bleiben wir bei der bewährten Form der Zusammenarbeit, Experten in konkreten Einzelprojekten zusammenzubringen und einmal jährlich ein großes Symposium abwechselnd in Deutschland und China durchzuführen“, sagte Brigitte Zypries in München.

Im Rahmen des bilateralen Gesprächs mit ihrem Amtskollegen Cao hat Bundesjustizministerin Zypries auch die allgemeine Situation in China angesprochen. Sie machte deutlich, dass aus Sicht der Bundesregierung Gewalt keine Lösung für Probleme sein könne und alles unternommen werden müsse, um friedliche Lösungen von Konflikten zu ermöglichen. Zypries anerkannte gegenüber ihrem Amtskollegen die Leistungen, die China bei der Verbesserung rechtsstaatlicher Standards bereits erreicht hat und bat ihn darum, in dem Bemühen nicht nachzulassen. Sie unterstrich die Bedeutung einer verbesserten Menschenrechtslage in China.

Das neü Zwei-Jahres-Programm:

Projektpartner des neün Zwei-Jahres-Programmes sind jeweils die zuständigen Ministerien oder andere staatliche Einrichtungen in beiden Ländern, ebenso wie gesellschaftliche Organisationen, politische Stiftungen, Hochschulen und Universitäten. In den vergangenen Jahren waren die Schwerpunkte auf den Gebieten des Straf- und Verwaltungsrechts und des Zivil- und Wirtschaftsrechts. In den kommenden Jahren wird es vor allem um grundrechtlich bedeutsame Bereiche wie Persönlichkeitsrechtsschutz und Haftungsrecht, der Stellung von Fraün und Kindern im Familienrecht und der Mitwirkungsmöglichkeiten des Einzelnen in der Zivilgesellschaft gehen.

Das große Thema für das nächste Symposium ist das soziale Sicherungssystem.

Beide Seiten werden auch im neün Programm die Bedeutung des Menschenrechtsdialogs zwischen beiden Staaten unterstreichen, der unter der Federführung des Auswärtigen Amtes fortgesetzt wird.

Der Rechtsstaatsdialog soll weiterhin thematisch breit angelegt werden. Im Bereich der Gesetzgebung sollen eine Reihe von aktüllen Gesetzgebungsmaterien, wie zum Beispiel das Arbeits- und Sozialrecht, das Internetrecht, das Recht des elektronischen Handels und das Zivilverfahrensrecht beraten werden.

Im Zivilrecht wollen sich Experten mit der weiteren Umsetzung des neün chinesischen Sachenrechts befassen, zum Beispiel mit der Beratung zu verbesserten Verfahren für die Registrierung von Immobilien (Kataster- und Grundbuchangelegenheiten). Im Handels- und Wirtschaftrecht bilden Projekte zum Schutz des geistigen Eigentums sowie zum Kapitalmarktrecht weiterhin die Schwerpunkte der Zusammenarbeit.

Deutschland und China streben eine engere Zusammenarbeit der deutschen und der chinesischen Anwaltsvereinigungen an; Rechtsfragen zur Stellung der Rechtsanwaltschaft in Rechtsstaat und Gesellschaft sollen schon in einem der nächsten Symposien prominent beraten werden.

Schließlich werden sich beide Staaten darauf verständigen, ihre Zusammenarbeit im Hochschulbereich zu intensivieren. Das Stipendienprogramm für chinesische und deutsche Studenten und junge Wissenschaftler, die Entsendung von Dozenten an chinesische Hochschulen und die Ausbildung chinesischer Bachelor-, Magister- und Promotionsstudierenden im deutschen Recht sollen fortgesetzt werden.

Das 8. Symposium in München vertieft den Dialog über den Schutz des Geistigen Eigentums. Beide Seiten stimmen darin überein, dass der effektive Schutz des geistigen Eigentums ein unverzichtbarer Bestandteil des modernen Rechtsstaats ist.

Drei Arbeitsgruppen befassen sich intensiv mit Themen. Erörtert werden

  • rechtliche Grundlagen der Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte,
  • Verfahren der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte und
  • Möglichkeiten des gerichtlichen Schutzes geistiger Eigentumsrechte, vor allem im einstweiligen Rechtsschutz.

Der Rechtsstaatsdialog zwischen Deutschland und China geht auf die Vereinbarung des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder mit seinem chinesischen Amtskollegen vom November 1999 zurück. Seit Sommer 2000 stimmen die beiden nationalen Koordinatoren für den Rechtsstaatsdialog – der Minister des chinesischen Rechtsamts und die Bundesjustizministerin – jeweils die geplanten Vorhaben ab; diese betreffen in der Regel die wichtigsten Gesetzgebungsprojekte in Deutschland und China.

Weitere Informationen zum Stand und der Entwicklung des Rechtsstaatsdialogs finden Sie unter www.bmj.bund.de/rechtsstaatsdialog.

 



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