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Beratung und Verfahrensfinanzierung
Bei der Beratungs- und Verfahrensfinanzierung geht es im Wesentlichen darum, zu prüfen in welchem
Umfang Kosten für deren Durchführung aufzuwenden sind und wer diese trägt.
Generell gilt,
dass die Kosten für die Durchführung einer Beratung sowie Vertretung oder Erfüllung anderer
juristischer Aufgaben vom Auftraggeber, also dem Mandanten, zu tragen sind.
Aufgrund dieser Problematik
sollte jeder prüfen, inwieweit es ratsam ist, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese
wird in den häufigsten Fällen vor Durchführung eines Verfahrens eine Beratung für Sie finanzieren.
Gerne bin ich für Sie da, auch zu prüfen, inwieweit Rechtsschutzversicherungen im Beratungsfall die Kosten
hierfür übernehmen.
Sollte sich im Beratungstermin herausstellen, dass eine Vertretung erforderlich ist, so werde ich
selbstverständlich in Ihrem Auftrag bei Ihrer Rechtsschutzversicherung anfragen, ob diese
die Kosten für die Vertretung übernimmt.
Wichtig ist jedoch zu wissen, dass die Rechtsschutzversicherungen keinesfalls sämtliche Risiken im Falle
eines Rechtsstreits übernehmen. Für Rechtsschutzversicherungen gelten allgemeine Geschäftsbedingungen.
Bei Bedarf können diese hier eingesehen werden. Hier ist grundsätzlich festgelegt, welche Risiken
im Falle eines Rechtsstreits Rechtschutzversicherungen zu tragen haben. Achten Sie jedoch bitte darauf,
dass bei Eingehung des Rechtsschutzversicherungsvertrages diese Versicherung keinesfalls kostendeckenden
Rechtschutz für laufende Verfahren übernimmt. Auch tragen die Rechtschutzversicherungen nicht
die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die vor Versicherungsabschluss entstanden sind. Ferner gibt es so genannte
Wartezeiten. Diese betragen nach Vertragseingehung in der Regel 3 bis 6 Monate. Während dieser Wartezeit werden
in der Regel ebenfalls keine Kosten getragen.
Jede Rechtsschutzversicherung kann für sich jedoch weitere Risiken versichern. über diese sollten Sie sich
eingehend informieren. Informationen hierüber finden Sie auch im Internet.
In Familiensachen gewähren
die Rechtschutzversicherungen lediglich Beratungsrechtsschutz. Unabhängig hiervon gibt es auch
Rechtschutzversicherungen, die auch Vertretungskosten in Familiensachen übernehmen, jedoch sind
die hierbei anfallenden Versicherungsprämien wesentlich höher.
In Arbeitsrechtssachen hingegen werden neben Beratungskosten auch Vertretungskosten übernommen.
Allerdings ist auch hier die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung abzuklären, was ich gerne
für Sie übernehme.
Für Personen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch
zu nehmen. Die Prozesskostenhilfe wird jedoch nur dann gewährt, wenn hinreichende Erfolgsaussichten für
die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens bestehen. Prozesskostenhilfe kann durch die Justizkasse jederzeit
zurückverlangt werden, sofern sich die finanzielle Situation des Anspruchsstellers gebessert
hat. Als besonderen Service meiner Kanzlei biete ich Ihnen die Möglichkeit die Erklärung
über die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse
[hier herunter zu laden, PDF-Dokument 110 kB],
da diese Erklärung für die Beantragung von
Prozesskostenhilfe zwingend erforderlich ist.
Hinweis:
Die heruntergeladene Erklärung über die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse
bitte ich vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an meine Kanzlei zu übersenden.
Sollte es beim Ausfüllen Probleme geben, so sind wir gerne bereit unterstützend zu helfen.
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