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Entscheidungen in Familiensachen

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IM NAMEN DES VOLKES

URTEILXII ZR 146/05Verkündet am:

17. Oktober 2007

Breskic,

Justizangestellte

als Urkundsbeamtin

der Geschäftsstelle

in der Familiensache

Brüssel I-VO Art. 5 Nr. 2; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1

a) Der Begriff der Unterhaltssache in Art. 5 Nr. 2 EuGVVO ist autonom auszulegen.

b) Die Klage des Unterhaltsberechtigten gegen seinen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten auf Erstattung der ihm durch das begrenzte Realsplitting entstandenen Nachteile ist eine Unterhaltssache im Sinne

dieser Vorschrift.

BGH, Urteil vom 17. Oktober 2007 - XII ZR 146/05 - OLG Saarbrücken

AG Homburg

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