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Entscheidungen in Familiensachen

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IM NAMEN DES VOLKES

URTEILXII ZR 147/04 Verkündet am:

21. Juni 2006

Breskic,

Justizangestellte

als Urkundsbeamtin

der Geschäftsstelle

in der Familiensache

BGB § 1603 Abs. 2; BErzGG § 9 Satz 1 und 2

Das an die zweite Ehefrau des seinen Kindern aus erster Ehe unterhaltspflichtigen Schuldners ausgezahlte Erziehungsgeld berührt dessen Unterhaltspflicht

auch dann nicht, wenn der Anspruch der zweiten Ehefrau auf Familienunterhalt

mit dem Kindesunterhalt gleichrangig ist und sich im absoluten Mangelfall deshalb auf die Quote des geschuldeten Kindesunterhalts auswirkt (im Anschluss

an das Senatsurteil vom 12. April 2006 - XII ZR 31/04 - zur Veröffentlichung in

BGH, Urteil vom 21. Juni 2006 - XII ZR 147/04 - OLG Düsseldorf

AG Geldern

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