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Verzugszinsrechner entwickelt von Rechtsanwalt Bernd Wünsch

Rechtsnorm : § 288 Verzugszinsen Bürgeliches Gesetzbuch (BGB Fassung seit 01.01.2002)



(2) Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz
für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Bitte Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung auswählen!
Datum:
Bitte Tag der Forderungszahlung auswählen!
Datum:
Hier bitte den Forderungsbetrag eingeben :
Verbrauchergeschäft
Handelsgeschäft

Alternativer dynamischer Zinssatz :%-Punkte über Basiszinssatz

Beispielsweise :

Alternativer statischer Zinssatz :%

Beispielsweise :

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