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II. Instanz (Berufungsverfahren)

Anliegen
Gegenstands-/Streitwert :
Verfahrensgebühr gem. 3100 VV RVG (Gebührensatz 1.6 II. Instanz)
Terminsgebühr 3104 VV RVG (Gebührensatz 1,2 I. & II. Instanz)
Einigungsgebühr 1003 VV RVG (Gebührensatz 1,3 II. Instanz)
Erhöhung der Verfahrensgebühr 1008 VV RVG bei mehr als einem Mandanten (Regelfall 1)
Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienste gem. 7002 VV RVG (maximal 20,00 €)
Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienste gem. 7001 VV RVG (konkrete Aufschlüsslung bei über 20,00 € :

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