Bundesregierung lässt Thomas-Cook-Kunden nicht im Regen stehen
Quellenangabe:
Bundesministerium der Justiz
Veröffentlichung am:
11. Dezember 2019 (Mittwoch)
Nachricht:
Kundinnen und Kunden sollen nicht auf den Schäden sitzenbleiben, die Ihnen durch die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook entstanden sind. Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, wird der Bund ersetzen.
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Kundinnen und Kunden sollen nicht auf den Schäden sitzenbleiben, die Ihnen durch die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook entstanden sind.
Die vollständige Pressemitteilung der Bundesregierung finden Sie