Guten Morgen! | Heute ist Mittwoch der 12. Februar 2025 | Winterzeit : 05:46:21 Uhr | gegenwärtige Temperatur in N/A : 0 °C | Wetterbedingung : | Windgeschwindigkeit : 0 km/h | Sonnenaufgang : 07:24 Uhr | Sonnenuntergang : 17:16 Uhr

Präsentation der Kanzlei : Startseite |Die Kanzlei stellt sich vor |Geschichte, Entwicklung und Tätigkeit der Kanzlei


Arbeitsschwerpunkte : Arbeitsrecht |Verkehrsrecht |Familienrecht |Sozialrecht |Zivilrecht |
Kosten : Beratungs- und Verfahrensfinanzierung |Kosten und Gebühren |
Kontakt : Postkasten |via Telefon |Herunterladen von Formularen |
Sonstiges : Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht |Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof |Neuigkeiten vom Bundesverwaltungsgericht |Mandanteninfo |Prozeßkostenrechner |Währungsrechner |Kalender |Impressum und Haftungsausschluß |

 




Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

Suche :


Titel:

Bundesregierung lässt Thomas-Cook-Kunden nicht im Regen stehen

Quellenangabe:

Bundesministerium der Justiz

Veröffentlichung am:

11. Dezember 2019 (Mittwoch)

Nachricht:

Kundinnen und Kunden sollen nicht auf den Schäden sitzenbleiben, die Ihnen durch die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook entstanden sind. Schäden, die nicht von anderer Seite ausgeglichen werden, wird der Bund ersetzen.

Thomas Cook Thomas Cook Foto: picture alliance

Kundinnen und Kunden sollen nicht auf den Schäden sitzenbleiben, die Ihnen durch die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook entstanden sind.

Die vollständige Pressemitteilung der Bundesregierung finden Sie

Für das Jahr 2025 liegen noch keine Datensätze vor!

Besucherzähler: 196322
Besucher-Online: 7

zurück zur Hauptseite


© 2006-2025 Rechtsanwalt Bernd Wünsch