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Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

Bundesregierung beschließt Wohn- und Mietenpaket

Quellenangabe:

Bundesministerium der Justiz

Veröffentlichung am:

18. August 2019 (Sonntag)

Nachricht:

Die Bundesregierung einigt sich auf Maßnahmen zum bezahlbaren Wohnen und der Schaffung zusätzlichen Wohnraums.

Bundesregierung beschließt Wohn- und Mietenpaket Bundesregierung beschließt Wohn- und Mietenpaket Mit den Beschlüssen setzt die Bundesregierung weitere Maßnahmen des Wohngipfels vom September 2018 um. Foto: Getty Images

Der Koalitionsausschuss hat sich am 18. August auf eine Reihe von Maßnahmen geeinigt. Diese tragen maßgeblich dazu bei, dass Wohnen bezahlbar bleibt und setzen einen klaren Rahmen für Investitionen in diesem Segment.

„Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse und des Betrachtungszeitraums bei der ortsüblichen Vergleichsmiete wird der Anstieg bei bestehenden und künftigen Mieten weiter gedämpft. Dadurch gewinnen wir wertvolle Zeit zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum. Wohneigentum bietet Familien ein sicheres Zuhause und eine zukunftsfeste Altersvorsorge. Wir werden Käufer von Wohnraum spürbar entlasten, indem wir ihre Maklergebühren beim Immobilienkauf verringern.“
Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Mietpreisbremse verlängert

Die Regelungen der Mietpreisbremse werden um fünf weitere Jahre verlängert. Zu viel gezahlte Miete soll auch rückwirkend für einen Zeitraum von 2,5 Jahren nach Vertragsschluss zurückgefordert werden können, sofern ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegt.

Entwurf zur Reform des Mietspiegelrechts

Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wird von vier auf sechs Jahre verlängert. Ein Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts wird bis Jahresende vorgelegt.

Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen begrenzen

Ebenfalls bis zum Ende des Jahres wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen begrenzt.

Maklerkosten für Kaufer senken

Die Nebenkosten für den Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum sollen deutlich gesenkt werden. Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern sollen künftig maximal die Hälfte der M



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