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Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

Finanzielle Vorsorge: Mehr Sicherheit für Anlegerinnen und Anleger

Quellenangabe:

Bundesministerium der Justiz

Veröffentlichung am:

15. August 2019 (Donnerstag)

Nachricht:

Anlegerschutz ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung bei der Finanzmarktregulierung. Dafür wurde in den letzten Jahren viel getan und erreicht, etwa durch die Neürungen des Kleinanlegerschutzgesetzes von 2015. Inzwischen ist die Regulierung von Vermögensanlagen und geschlossenen Publikumsfonds auf einem vergleichbaren Schutzlevel wie diejenige für Wertpapiere.

Finanzielle Vorsorge: Mehr Sicherheit für Anlegerinnen und Anleger Finanzielle Vorsorge: Mehr Sicherheit für Anlegerinnen und Anleger Mit gesetzlichen und aufsichtlichen Maßnahmen soll ein Umfeld geschaffen werden, in dem insbesondere auch Privatanlegern, unter Berücksichtigung ihrer Risikotragfähigkeit, weitestgehend eigenverantwortliche Anlageentscheidungen ermöglicht werden. Foto: Getty Images

Doch die Entwicklungen an den Finanzmärkten bleiben nicht stehen und Erfahrungen aus der Anwendungspraxis, unter anderem die Insolvenz eines großen Anbieters von Vermögensanlagen, machen deutlich, dass der Schutz von Anlegern weiter gestärkt werden muss. Zu diesem Zweck haben sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf ein Maßnahmenpaket zur Stärkung des Anlegerschutzes verständigt. Es erweitert die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten wie auch bei deren Vertrieb. Vermögensanlagen werden noch strenger reguliert. Zusätzlich wird die BaFin ihre Zuständigkeit für den kollektiven Verbraucherschutz verstärkt zur Aufklärung und Bildung von Verbrauchern im Bereich Finanzen nutzen.

Viele Menschen wollen finanzielle Vorsorge für ihre Zukunft treffen. Anlageprodukte spielen dabei eine immer stärkere Rolle. Für uns ist es deshalb ein zentrales Anliegen, die Si-cherheit der Anlegerinnen und Anleger weiter zu erhöhen.
Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für



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