Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz
Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch
Titel:
Innovationen und Anlegerschutz
Quellenangabe:
Bundesministerium der Justiz
Veröffentlichung am:
7. Mai 2019 (Dienstag)
Nachricht:
Zur Förderung einer breiten öffentlichen Debatte zum Umgang mit neün Technologien auf dem Finanzmarkt haben das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 7. Mai zu einer mündlichen Anhörung zum gemeinsamen Eckpunktepapier zur Einführung von Elektronischen Wertpapieren und zur Regulierung der Emission von Krypto-Token in das BMJV eingeladen.
Foto: Getty Images
Das Eckpunktepapier ist in den beteiligten Kreisen, insbesondere Verbänden aus der Kreditwirtschaft, Start-Up-Unternehmen und Experten im Bereich der Blockchain-Technologie sowie bei Emittenten und auf Anlegerseite, auf großes Interesse gestoßen. Das Eckpunktepapier sieht eine Öffnung des deutschen Rechts für elektronische Wertpapiere vor und behandelt die Möglichkeit der Begebung solcher elektronischer Wertpapiere auf einer Blockchain sowie die regulatorische Behandlung von Emissionen sogenannter Krypto-Token.
Mehr als 50 Verbände, Unternehmen und Einzelpersonen sind der Einladung von BMF und BMJV gefolgt, um verschiedene Handlungsalternativen zu diskutieren und gesetzgeberischen Regelungsbedarf zu erörtern.
Nach der Auswertung der öffentlichen Konsultation ist die Erstellung eines Referentenentwurfs geplant, der das Ergebnis der Diskussion berücksichtigt.
„Ich freü mich über eine breite öffentliche Diskussion, wie wir die Digitalisierung im Bereich des Finanzmarkts ausgewogen gestalten können. Wir wollen die Chancen digitaler Innovationen wie der Blockchain-Technologie nutzen und zugleich für Rechtssicherheit und Anlegerschutz sorgen“
Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für
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