Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz
Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch
Titel:
Künstliche Intelligenz und Gehirndaten – Tagung in Freiburg
Quellenangabe:
Bundesministerium der Justiz
Veröffentlichung am:
12. April 2019 (Freitag)
Nachricht:
Künstliche Intelligenz (KI) im Medizinbereich ist ein besonderes Spannungsfeld: Auf der einen Seite steht die Freiheit des Einzelnen im Umgang mit seinen persönlichen und höchstpersönlichen Daten. Auf der anderen Seite steht der Nutzen für den Einzelnen, aber auch der gesamtgesellschaftliche Nutzen medizinischer Erkenntnisse, die auf der Grundlage von Big Data gewonnen werden können.
Künstliche Intelligenz und Gehirndaten – Tagung in Freiburg
Foto: GettyImages
In diesem Spannungsfeld bewegen sich auch die Praktikerinnen und Praktiker aus Politik und Wissenschaft beim Workshop „Künstliche Intelligenz, Neurotechnologie und Gehirndaten: Ethische und rechtliche Aspekte und Herausforderungen für Forschung und Verbraucherschutz“ an der Universität Freiburg.
Staatssekretär Gerd Billen nahm am 11. April 2019 an diesem Workshop teil und ging insbesondere auf datenschutzrechtliche und ethische Herausforderungen ein.
„Die Nutzung von KI bietet vor allem in der Medizin große Potentiale: Zum Beispiel, wenn ein Schwerstgelähmter mit Hilfe eines Gehirn-Computer-Interface einen Roboter steürt. Die Auswertung von Gehirndaten birgt jedoch auch erhebliche Risiken. Den gläsernen Menschen kann niemand wollen. Wichtig ist es deshalb, die Entwicklung dieser Technologien nicht nur passiv zu begleiten, sondern den Prozess aktiv in rechtlicher und ethischer Hinsicht mitzugestalten.“
Staatssekretär Gerd Billen
Die begrüßenswerten Errungenschaften von KI im Gesundheitsbereich sind nur deswegen möglich, weil die technischen Anwendungen in erheblichem Umfang personenbezogene Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern erheben und anschließend verarbeiten. Gerade Gesundheitsdaten sind jedoch besonders sensibel, für deren Verarbeitung die DS-GVO besonders hohe Anforderungen vorgibt.
Wo die Grenze zwischen der Freiheit des Einzelnen und Einschränkungen zugunsten eines gesamtgesellschaftlichen Nutzens liegen, gilt es in ethischer und rechtlicher Hinsicht zu klären. In Deutschland und Europa fehlt ein hinreichender ethischer Rahmen, der konkrete Handlungsempfehlungen für diesen Bereich vorsieht. „Deshalb“, so Gerd Billen, „ ist es erforderlich, dass private Unternehmen Gehirndaten für kommerzielle Zwecke nicht verarbeiten dürfen, bis es eine gesellschaftliche Verständigung auf einen ethischer Rahmen gibt, der die Basis für die Formulierung weiterer Rahmenbedingungen wäre.“
Die Bundesregierung hat für u.a. diese Fragen die Datenethikkommission eingesetzt, die Ende 2019 ihre Ergebnisse vorstellen wird. Zudem engagiert sich das BMJV im Bereich der Corporate Digital Responsibility (CDR). Darunter werden freiwillige unternehmerische Aktivitäten verstanden, die über das heute gesetzlich Vorgeschriebene hinausgehen und die digitale Welt aktiv zum Vorteil der
Für das Jahr 2025 liegen noch keine Datensätze vor! |
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