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Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

100 Weimarer Verfassung: Erfahrungen und Lehren für unsere Demokratie

Quellenangabe:

Bundesministerium der Justiz

Veröffentlichung am:

22. Februar 2019 (Freitag)

Nachricht:

In diesem Jahr wird die Weimarer Reichsverfassung 100 Jahre. Ein wichtiger Meilenstein in der deutschen Geschichte und für unsere Demokratie.

Dr. Katarina Barley beim Wissenschaftlichen Symposium „100 Jahre Weimarer Reichsverfassung“ Wissenschaftliches Symposium
„100 Jahre Weimarer Reichsverfassung“ Dr. Katarina Barley beim Wissenschaftlichen Symposium „100 Jahre Weimarer Reichsverfassung“

Mit einem Grußwort eröffnete Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerin Katarina Barley heute das Wissenschaftliche Symposium „100 Jahre Weimarer Reichsverfassung“ in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern ist die Idee zu diesem Gedankenaustausch auf Wissenschaftsebene organisiert worden.

Katarina Barley machte dabei deutlich, dass das heutige Grundgesetz die Erkenntnisse aus der Geschichte der Weimarer Verfassung als Grundlage nutzen konnte: „Die Mütter und Väter des Grundgesetzes mussten bei dieser Aufgabe nicht bei null anfangen. Sie konnten sich auf die Erfahrungen stützten, die mit der Weimarer Verfassung gemacht wurden. Rückblickend betrachtet lastete auf der Weimarer Verfassung fast noch eine größere Bürde als dreißig Jahre später auf unserem Grundgesetz.“

Barley erinnerte in ihrem Grußwort an oft vergessene fortschrittliche Errungenschaften dieser Verfassung: „Aber – und das ist vielen Menschen nicht so bekannt – in der Weimarer Verfassung standen auch einige für die damalige Zeit recht fortschrittliche Dinge. Artikel 119 zum Beispiel: Die Ehe beruht „auf der Gleichberechtigung der Geschlechter.“ Die Gleichberechtigung ist ein Thema, was uns heute auch noch immer wieder beschäftigt.“

Die Justiz- und Verbraucherschutzministerin outete sich zudem als Fan des Grundgesetzes: „Wie viele von Ihnen vielleicht wissen, bin ich ein großer Fan des Grundgesetzes. Ich finde das Grundgesetz ist nicht nur sprachlich schön geschrieben – die später eingefügten Passagen und Änderungen kann auch ein nicht juristisch beschlagener Mensch beim Durchlesen des Gesetzestextes erkennen – nein, das Grundgesetz ist auch mit großem Weitblick geschrieben. Unser Grundgesetz hat sich in den vergangenen Jahrzehnten bewährt.“

Bei der zweitägigen Tagung soll nicht nur zurückgeblickt werden, sondern perspektivisch Antworten auf Fragen gefunden werden wie „Wann gelingen Verfassungen?“ und „Welche speziellen Probleme gab es für die Weimarer Verfassung? In welchen Bereichen können wir von ihr lernen?“.

Am Samstag überträgt das BMJV ab 13.00 Uhr im Livestream die Podiumsdiskussion zum Thema „Wann gelingen Verfassungen?“, an der neben dem Historiker Sir Christopher Clark auch Gertrude Lübbe-Wolf, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld, Alfred Bindels, Abteilungsleiter im BMJV und Günter Krings, Staatssekretär im

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