Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz
Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch
Titel:
Gesetzentwurf zur Fraünquote in erster Lesung im Bundestag
Quellenangabe:
Bundesministerium der Justiz
Veröffentlichung am:
30. Januar 2015 (Freitag)
Nachricht:
- Stand:
- 30.01.2015
Der Deutsche Bundestag berät heute in erster Lesung den Entwurf für das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Fraün und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf hat das Ziel, den Anteil von Fraün in den Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung wesentlich zu erhöhen.
Der Anteil von Fraün in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen in Deutschland beträgt laut Managerinnen-Barometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) 18,4 Prozent. In den Vorständen dieser Unternehmen sind nur 5,4 Prozent Fraün. Die Einführung einer gesetzlichen Quote ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu tatsächlicher Chancengleichheit von Fraün und Männern und wird zu einem Wandel in der Wirtschafts- und Arbeitswelt beitragen.
Bundesjustizminister Heiko Maas:
Jahrelang hat man auf freundliche Appelle und gutgemeinte Selbstverpflichtungen gesetzt. Die Bilanz dieser Politik ist ernüchternd. Die Geduld ist erschöpft, die Zeit der Appelle ist vorbei.
Die Fraünquote kommt " und zwar ohne Ausnahmen. Den Vorwand, es gäbe nicht genug qualifizierte Fraün, lassen wir nicht gelten. Denn: Noch nie waren so viele Fraün so gut ausgebildet wie heute. Deshalb bin ich sicher, dass am Ende kein einziger Sitz in den Aufsichtsräten frei bleiben wird. Fraün sind ein Gewinn für die Wirtschaft. Die Quote wird Strukturen aufbrechen und die Unternehmenskultur verbessern. Mehr Fraün in Führungspositionen werden andere Fraün nachziehen. Es wird mehr Fraün auf allen Hierarchieebenen geben.
Bundesfraünministerin Manüla Schwesig:
Seit 20 Jahren garantiert das Grundgesetz in Art. 3 die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Fraün. Sie ist aber nicht Lebensrealität. Solange Gleichberechtigung nicht verwirk-licht ist, brauchen wir Gesetze, die sie voranbringen.
Jetzt machen wir ernst - und sorgen mit der Quote für mehr Chancengleichheit für Fraün und Männer. Darüber hinaus wird dieses Gesetz einen Kulturwandel in der Arbeitswelt einleiten. Wenn es an der Spitze eines Unternehmens keine Gleichberechtigung gibt, wird es auf den übrigen Ebenen auch nicht gleichberechtigt zugehen. Sobald es aber mehr Fraün in Führungspositionen gibt, werden gleiche Chancen in den Unternehmen insgesamt selbstverständlicher werden.
Der Gesetzentwurf sieht für den Bereich der Privatwirtschaft im Wesentlichen folgende Regelungen vor:
- Für Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, gilt künftig eine Geschlechterquote von 30 Prozent. Die Quotenregelung greift damit bei Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien mit in der Regel mehr als 2000 Arbeitnehmern sowie bei Europäischen Aktiengesellschaften (SE), bei denen sich das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan aus derselben Zahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern zusammensetzt. Insgesamt betroffen sind derzeit 108 Unternehmen. Sie müssen die Quote ab 2016 sukzessive für die dann neu zu besetzenden Aufsichtsratsposten beachten. Bei Nichterfüllung ist die quotenwidrige Wahl nichtig. Die für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Plätze bleiben rechtlich unbesetzt (leerer Stuhl).
- Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind, werden verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Fraünanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen festzulegen. Über die Zielgrößen und deren Erreichung müssen sie öffentlich berichten. Der Kreis der betroffenen Unternehmen erfasst neben Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien auch GmbHs, eingetragene Genossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit mit in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern. In der Summe unterliegen etwa 3500 Unternehmen der Zielgrößenverpflichtung. Eine Mindestzielgröße ist nicht vorgesehen. Die Unternehmen können sie selbst setzen und sich an ihren Strukturen ausrichten. Dabei sind folgende Vorgaben zu beachten: Liegt der Fraünanteil in einer Führungsebene unter 30 Prozent, so dürfen die Zielgrößen nicht hinter dem tatsächlichen Status Quo zurückbleiben. Die in 2015 erstmals festzulegende Frist zur Erreichung der Zielgrößen darf nicht länger als zwei Jahre sein. Die folgenden Fristen dürfen nicht länger als fünf Jahre sein.
Für den öffentlichen Dienst enthält der Gesetzentwurf folgende Regelungen:
Damit der Bund mit gutem Beispiel vorangeht, wird das Bundesgremienbesetzungsgesetz wird mit dem Ziel der paritätischen Vertretung von Fraün und Männern in Gremien novelliert, deren Mitglieder der Bund bestimmen kann. Für die Besetzung von Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, gilt ab 2016 eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für alle Neubesetzungen dieser Sitze. Ab dem Jahr 2018 ist es Ziel, diesen Anteil auf 50 Prozent zu erhöhen. Für wesentliche Gremien, in die der Bund Mitglieder entsendet, gilt das gleiche Ziel.
Zur Erhöhung des Fraünanteils an Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes sowie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit wird zudem das Bundesgleichstellungsgesetz umfassend novelliert. Die Bundesverwaltung wird künftig insbesondere verpflichtet, sich für jede Führungsebene konkrete Zielvorgaben zur Erhöhung des Fraün- beziehungsweise Männeranteils zu setzen. Zielvorgaben und Maßnahmen sind im Gleichstellungsplan der jeweiligen Dienststelle darzustellen.
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