Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Justizberufe ein "Bündnis für das deutsche Recht" geschlossen. In einer gemeinsamen Erklärung haben sich Bundesnotarkammer, Bundesrechtsanwaltskammer, Deutscher Anwaltverein, Deutscher Juristinnenbund, Deutscher Notarverein, Deutscher Richterbund und das Bundesjustizministerium auf eine bessere und abgestimmte internationale rechtliche Zusammenarbeit verständigt. Alle Akteure auf diesem Gebiet sind aufgerufen, sich an diesem Bündnis zu beteiligen.
"Recht ist die Grundlage für eine friedliche Lösung von Konflikten. Es ist ein Garant für Freiheit und Demokratie. Recht schafft zudem im Wirtschaftsleben die notwendige Sicherheit für einen Wohlstand, an dem alle teilhaben können. Die Globalisierung hat auch zu einem Wettbewerb bei der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit geführt. Der Erfolg in diesem Wettbewerb und die Verbreitung der uns vertrauten Regelungsmodelle erleichtert die wirtschaftliche und politische Kooperation mit unseren Partnerländern. Jeder Unternehmer tut sich leichter, wenn er im Ausland auf ein Rechtssystem trifft, das ihm vertraut ist. Rechtsexport erhöht aber auch die Bereitschaft ausländischer Unternehmen, in Deutschland verstärkt zu investieren. Gleichzeitig tragen wir dazu bei, dass rechtstaatliche Standards wie Menschenrechte und Justizgarantien verbreitet werden - im Interesse unserer Partnerländer, aber gleichzeitig auch in unserem eigenen Interesse. Deutschland engagiert sich in vielfältiger Weise und auf verschiedenen Ebenen im Bereich der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit. Mit dem "Bündnis für das deutsche Recht" wollen wir diese Kräfte bündeln und Inhalte und Strukturen dieses Engagements besser aufeinander abstimmen.", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
In der gegenwärtigen Praxis wird die internationale rechtliche Zusammenarbeit sowohl von der Bundesregierung und den in ihrem Auftrag tätigen Organisationen als auch von Bundesländern, Kommunen und zahlreichen privaten Interessensträger betrieben. Allerdings gibt es derzeit kein einheitliches inhaltliches und organisatorisches Konzept zur Information, Koordinierung und Kooperation der beteiligten Akteure. Um Reibungsverluste zu vermeiden und die vorhandenen Ressourcen besser zu nutzen, haben sich heute auf dem Fachsymposium "Zukunft der deutschen internationalen rechtlichen Zusammenarbeit - Konzeption und Beitrag der Justiz" die Justizberufe und das Bundesjustizministerium auf gemeinsame Leitlinien zur Verbesserung der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit geeinigt.
Ziel künftiger Maßnahmen ist unter anderem eine bessere Außendarstellung des deutschen Rechts, indem beispielsweise deutsche Gesetze, Urteile und Lehrbücher verstärkt in fremde Sprachen übersetzt werden. Weiterhin sollen inhaltliche und geografische Schwerpunkte gebildet werden. Die deutsche Rechtsberatung im Ausland soll in Zukunft nicht mehr allein von der Nachfrage einzelner Partnerländer bestimmt werden. Die deutschen Akteure wollen mit ihren Angeboten gezielt auf interessante Partnerländer zugehen. Inhaltlich ist dabei neben der Verbreitung rechtsstaatlicher Strukturen und dem Aufbau eines funktionsfähigen Justizwesens ein verstärktes Engagement beim Wirtschaftsrecht nötig. Dabei sollen vor allem solche Länder in den Blick genommen werden, die bereits in ihrer Rechtstradition zu Deutschland eine besondere Nähe aufweisen oder an der Übernahme deutscher Rechtsgrundsätze ein besonderes Interesse zeigen. Die von der Bundesregierung angestoßenen Rechtsdialoge mit China oder Vietnam zeigen, dass die internationale rechtliche Zusammenarbeit in solchen Ländern besonders erfolgreich ist. Bedeutsam sind auch Schwerpunkte in wirtschaftspolitisch wichtigen Staaten wie zum Beispiel der Golfregion oder Zentralasiens.
Bereits jetzt haben die beteiligten Akteure konkrete Maßnahmen in den Blick genommen. Um einen besseren Informationsaustausch zu gewährleisten, wird das Bundesjustizministerium eine Datenbank errichten, in der alle deutschen Projekte der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit vernetzt werden. Weiterhin sollen die finanziellen Mittel für die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) im nächsten Bundeshaushalt um 52% erhöht werden. Die deutschen Justizorganisationen beabsichtigen, im November 2008 eine mehrsprachige Broschüre zu veröffentlichen, in der die Vorzüge der deutschen Rechtsordnung dargestellt werden. Weitere Maßnahmen zur konkreten Umsetzung der beschlossenen Leitlinien sollen künftig in regelmäßigen Koordinierungstreffen der beteiligten Akteure erörtert und begleitet werden.
"Es geht nicht darum, dass am deutschen Wesen die Welt genesen soll. Unser internationales Engagement setzt auf Partnerschaft und den Respekt vor Traditionen. Aber "Made in Germany" gilt auch als Qualitätsmerkmal für das deutsche Recht. Es ist vorhersehbar, bezahlbar und durchsetzbar. Es sorgt für einen fairen Interessensausgleich und eine angemessene Verteilung von Risiken. Unser deutsches Recht ist Teil des kontinentaleuropäischen Kodifikationsrechts. Wenn unser Rechtssystem gegenüber dem amerikanischen und britischen Common Law weltweit nicht ins Hintertreffen geraten soll, brauchen wir mehr Engagement im globalen Wettbewerb. Der Staat allein kann dies nicht leisten. Deshalb freü mich, dass die juristischen Berufsorganisationen mit uns an einem Strang ziehen. Auch die Wirtschaft kann sich hier noch stärker engagieren. Alle Akteure im Bereich der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit sind dazu aufgerufen, sich dem gemeinsamen "Bündnis für das deutsche Recht" anzuschließen", sagte die Bundesjustizministerin.