Heute feiert der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sein zehnjähriges Bestehen als ständiger Gerichtshof.
"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine weltweit einmalige Institution. Für mehr als 800 Millionen Menschen in den 47 Mitgliedstaaten des Europarates bedeutet er die 'letzte Zuflucht', wenn es um ihre Menschenrechte geht. Vor zehn Jahren begann die Erfolgsgeschichte des EGMR als ständiges Gericht, das von jeder Bürgerin und jedem Bürger angerufen werden kann. Der Gerichtshof ist das wichtigste Element im Schutzsystem der Menschenrechte des Europarats. Seine Rechtsprechung dient aber nicht nur für die Mitgliedstaaten als Richtschnur. Sie hat auch weltweit wegweisende Bedeutung. Ich gratuliere dem Gerichtshof zu seinem zehnjährigen Jubiläum und wünsche ihm eine erfolgreiche Zukunft. Es ist in unser aller Interesse, dass auch weiterhin seine Stimme gegen jede Form von Menschenrechtsverletzungen in der Welt gehört wird", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Der EGMR wurde durch das Elfte Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingerichtet, das am 1. November 1998 in Kraft trat. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Gerichtshof lediglich ein Überprüfungsorgan für die damals bestehende Europäische Kommission für Menschenrechte. Am EGMR sind 47 unabhängige Richter - einer für jeden Mitgliedstaat des Europarats - hauptberuflich tätig. Sie entscheiden über Individualbeschwerden, die jedermann im Geltungsbereich der EMRK direkt beim Gerichtshof einreichen kann, wenn er seine Rechte aus der EMRK verletzt sieht. In den vergangenen zehn Jahren wurde der Gerichtshof mehr als 500.000 Mal angerufen. Insgesamt haben die Richter über 9000 Urteile gesprochen. In einer Vielzahl der Fälle ging es dabei um das Recht auf ein faires Verfahren in angemessener Frist.