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Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

EU-Patentreformen in Brüssel beschlossen " Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger begrüßt die Entscheidung des Ministerrats und des Europäischen Parlaments

Quellenangabe:

Bundesministerium der Justiz

Veröffentlichung am:

12. Dezember 2012 (Mittwoch)

Nachricht:

Erscheinungsdatum
12.12.2012

Zur Zustimmung des EU-Ministerrats und des Europäischen Parlaments zur Patentreformpaket erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Nach mehr als 40 Jahren intensiver, immer wieder unterbrochener Verhandlungen ist es gelungen, den Weg zu einem einheitlichen und kostengünstigen Patent in Europa freizumachen. Deutschland und weitere 24 europäische Partner haben sich auf einen flächendeckenden Patentschutz und ein einheitliches Patentgericht geeinigt. Das EU-Patent stärkt die Europäische Union als bedeutender Innovationsstandort und insbesondere Deutschland als wichtigster Anmelderstaat und verbessert die europäische Wettbewerbssituation gegenüber den anderen großen Wirtschaftsräumen USA, China und Japan. Mit der breiten Zustimmung des Europäischen Parlaments (EP) zu der Patentverordnung, der Sprachenverordnung und dem Gerichtsabkommen sind die einheitlichen Rahmenbedingungen gesetzt worden, die unsere Wirtschaft so dringend braucht. Das ist in einem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld ein starkes und gemeinsames Signal für die Reformfähigkeit der Union.

Das EU-Patent bringt ganz konkrete Verbesserungen mit sich. Patente EU-weit anzumelden wird nach Start des neün Systems deutlich kostengünstiger und unbürokratischer werden. Die teuren Patentübersetzungen und der Aufwand, das Schutzrecht in jedem Land einzeln registrieren zu lassen, entfallen. Vor dem europäischen Patentgericht kann in einem einzigen Verfahren die Verletzung oder Gültigkeit des Schutzrechts einheitlich für alle beteiligten Staaten geklärt werden. Davon werden insbesondere unsere vielen innovativen Kleinen und Mittleren Unternehmen in Deutschland profitieren, die sich bisher einen umfassenden Schutz nicht leisten konnten.

Zum Hintergrund:

Der Ministerrat hat die beiden Verordnungen über das EU-Patent und das zugehörige Übersetzungsregime sowie den Entwurf für das Übereinkommen zum Einheitlichen Patentgericht politisch gebilligt und das Europäische Parlament hat den Berichten zu diesen drei Rechtsakten mit großer Mehrheit zugestimmt. Die gestrige Einigung des Ministerrats auf den Text des Abkommens über das europäische Patentgericht ist Voraussetzung dafür, dass die Unterzeichnung des Vertrages und dessen spätere Ratifizierung durch die nationalen Parlamente (in Deutschland durch Bundestag und Bundesrat) vorbereitet werden können. Mit der Zeichnung durch Deutschland ist im Frühjahr 2013 zu rechnen. Das neü System startet erst dann, wenn mindestens 13 Staaten das Gerichtsübereinkommen ratifiziert haben; dies wird voraussichtlich ab 2015 der Fall sein.

Aufgrund der EU-Patentverordnung können Patentinhaber einen einheitlichen Schutz für die gesamte EU (außer Italien und Spanien) erhalten. Kostspielige händische Übersetzungen des Patents in die zahlreichen Sprachen der EU-Staaten wird es nach einer Übergangszeit nicht mehr geben; sie werden durch Maschinenübersetzungen ersetzt. Der einheitliche Schutz kann vor dem europäischen Patentgericht mit einer einzigen Klage nach einheitlichen Maßstäben flächendeckend durchgesetzt werden.



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