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Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

Konferenz in Brighton: Reformen zur Entlastung des EGMR

Quellenangabe:

Bundesministerium der Justiz

Veröffentlichung am:

18. April 2012 (Mittwoch)

Nachricht:

Erscheinungsdatum
18.04.2012

Am 19. und 20. April richtet das Vereinigte Königreich als derzeitiges Vorsitzland des Europarates in Brighton eine hochrangige Konferenz zur Reform des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus. Die Konferenz baut auf den vorangegangenen Treffen in Interlaken 2010 und Izmir 2011 auf, auf denen bereits einige Maßnahmen beschlossen wurden.

Hintergrund der Reformen ist die Tatsache, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor einer kaum zu bewältigenden Zahl von Beschwerden steht. Derzeit beträgt der Rückstau etwa 150.000 Verfahren, von denen allerdings die Mehrzahl voraussichtlich unzulässig ist. Seit dem letzten Jahr geht die Zahl der Beschwerden leicht zurück; dennoch müssen Maßnahmen getroffen werden, um die die Situation zu verbessern.

Im Vorfeld der Konferenz wurde eine Erklärung erarbeitet, die besonders die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention betont. Nur dann, wenn die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen aus der Konvention besser erfüllen und die Urteile des Gerichtshofs konseqünt umsetzen, kann die Zahl der Beschwerden in Straßburg nachhaltig reduziert werden.

Weitergehende Vorschläge, die in den letzten Wochen vor allem aus dem Vereinigten Königreich ins Gespräch gebracht worden waren und die die Rolle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte deutlich verändert hätten, finden sich nicht in der Erklärung. Insbesondere wird die Konferenz keine neün Zulässigkeitskriterien für Beschwerden vorschlagen, die die nationalen Gerichte der Kontrolle des EGMR entziehen würden. Die Anregung, das vom Gerichtshof stets anerkannte Prinzip der Subsidiarität in die Präambel der Europäischen Menschenrechtskonvention aufzunehmen, fand dagegen Unterstützung. Zudem kann der EGMR künftig Beschwerden in Bagatellfällen leichter zurückweisen, wenn der zugrundeliegende Verstoß keine eingehende Behandlung erfordert.

Damit bleibt das Recht auf individülle Beschwerde beim EGMR im gesamten Rechtsraum des Europarats erhalten.

Zur Bewältigung der derzeitigen Situation wird auch geprüft, ob für einen begrenzten Zeitraum zusätzliche Richter an den Gerichtshof entsandt werden sollen.

Die Bundesregierung ist durch den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz, Dr. Max Stadler, auf der Konferenz vertreten.



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