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Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

Berliner Weltraumprotokoll verabschiedet

Quellenangabe:

Bundesministerium der Justiz

Veröffentlichung am:

9. März 2012 (Freitag)

Nachricht:

Erscheinungsdatum
09.03.2012

Zu dem heute ausverhandelten Berliner Weltraumprotokoll, das ein internationales Sicherungsrecht für Satelliten und Raumstationen ermöglicht, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

„Das Berliner Weltraumprotokoll wird der Raumfahrtindustrie ein neüs innovatives Finanzierungsinstrument zur Verfügung stellen. Nationale Sicherungen wie Pfandrecht oder Eigentumsvorbehalt greifen oft zu kurz, weil sie in anderen Ländern nicht anerkannt werden. Das neü Sicherungsrecht wird in ein internationales Register eingetragen und gilt grenzüberschreitend. Finanzierer, Kreditnehmer und Hersteller profitieren.

Bei Flugzeugen wird das internationale Sicherungsrecht bereits seit 2006 mit großem Erfolg genutzt. Das Berliner Protokoll weitet das internationale Sicherungsrecht auf Satelliten und Raumstationen aus. Ein Erfolgsmodell bekommt eine weitere Säule. Ich freü mich, dass die Bundesregierung Gastgeber dieser Diplomatischen Konferenz war.“

Peter Hintze, der Koordinator der Bunderregierung für Luft- und Raumfahrt und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, unterstrich die wirtschaftliche Bedeutung:

"Wir sind stolz darauf, dass es gelungen ist, einem der erfolgreichsten Wirtschaftsübereinkommen der letzten Jahrzehnte, ein weiteres Protokoll beizufügen. Wir bringen damit zugleich unsere Unterstützung der zukunftsweisenden Raumfahrttechnologie zum Ausdruck."

Zum Hintergrund:

Zu dem Abschluss einer Diplomatischen Konferenz ist in Berlin heute das „Berliner Weltraumprotokoll’“ zum Übereinkommen von Kapstadt verabschiedet worden. Seit dem 27. Februar 2012 haben über 200 Vertreter aus 40 Staaten, Vertreter internationaler Organisationen sowie der Weltraumindustrie auf Einladung der Bundesregierung das Protokoll verhandelt. Heute wird es zusammen mit der Schlussakte der Diplomatischen Konferenz zur Zeichnung aufgelegt.

Das Berliner Weltraumprotokoll ist die weltweit erste internationale Privatrechtsübereinkunft im Bereich der kommerziellen Raumfahrt. Unter Federführung des Internationalen Institutes zur Vereinheitlichung des Privatrechts (UNIDROIT) hat die Staatengemeinschaft bereits seit 2003 an dem Protokolltext gearbeitet. In 5 Regierungsexpertenkonferenzen wurde der von der Weltraumindustrie entwickelte Protokollentwurf bis zu seiner endgültigen Annahme in Berlin weiterentwickelt.

Das Berliner Weltraumprotokoll ist das dritte Protokoll zum Übereinkommen von Kapstadt. Mit diesem Übereinkommen wurde ein internationales Sicherungsrecht für hochwertige mobile Güter geschaffen, das " in ein internationales Register eingetragen " eine möglichst globale Sicherung verleiht. Nationale Sicherungsrechte, wie insbesondere Eigentumsvorbehalt, Sicherungseigentum oder Pfandrecht, werden in anderen Ländern oft nicht anerkannt. Diese Rechte können daher ihre Werthaltigkeit verlieren, sobald der Sicherungsgegenstand das nationale Rechtsanwendungsgebiet verlässt. Durch das Berliner Weltraumprotokoll können jetzt auch Satelliten und Raumstationen und ihre Bestandteile mit dem internationalen Sicherungsrecht belastet und als werthaltige Kreditsicherheit verwendet werden. Dies bringt Vorteile für Finanzierer, Kreditnehmer und Hersteller: Die Sicherheit der Kredite wird verbessert. Dadurch sinken die Finanzierungskosten, dies vermindert die Anschaffungskosten und steigert die Absatzchancen. Das Berliner Weltraumprotokoll tritt in Kraft, sobald es von 10 Staaten ratifiziert und das internationale Register betriebsbereit ist.

Seit 2006 sind das Basisübereinkommen von Kapstadt und das erste der Protokolle, das Luftfahrtprotokoll, bereits in Kraft und mittlerweile von 51 bzw. 44 Staaten ratifiziert worden. Auch die deutsche Wirtschaft nutzt die Möglichkeit, mit dem internationalen Sicherungsrecht auf Flugzeuge ihre Kredite zu besichern. Das zweite Protokoll betrifft Eisenbahnen. Derzeit wird die Errichtung des internationalen Registers vorbereitet, so dass auch das Eisenbahnprotokoll bald in kraft treten kann.



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