Aktuelles
Sie interessieren sich für aktuelle Mitteilungen, Nachrichten oder
Entscheidungen der Bundesgerichte in Deutschland, dann sind Sie hier richtig.
Betätigen Sie bitte hierzu die nachstehenden Links.
Allgemeines zu den Arbeitsschwerpunkten dieser Kanzlei
Die Kanzlei hat sich seit 28 Jahren bei ihrer Arbeit auf die oben genannten
Rechtsgebiete konzentriert und erfolgreich die Interessen ihrer Mandanten
vertreten.
Die Leistung einer derartigen Arbeit ist nur aufgrund ständiger Aneignung von
Fachwissen möglich. Hierzu gehören die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Bereitschaft sich den regelmäßigen Veränderungen auf dem Gebiet des
Rechts anzunehmen, auf Reformen zu reagieren und neue Erkenntnisse in die Arbeit
einfließen zu lassen.
So verfügt meine Kanzlei über einen umfangreichen Bestand an aktueller
Fachliteratur und setzt darüber hinaus moderne Kommunikationsmittel, wie
beispielsweise Datenbanken mit neusten Entscheidungen der Gerichte, ein, um so
ein hohes Maß an qualifizierter Arbeit sicher zu stellen.
Übersicht der Arbeitsschwerpunkte
Arbeitsrecht
Hier erhalten Sie allgemeine Informationen zum Sachgebiet.
Sie werden ferner über mein Beratungs- und Vertretungsangebot informiert.
Es steht Ihnen ein Formular zur Kontaktaufnahme zur Verfügung. Eine Vertretungs-
vollmacht können Sie auf dieser Seite bei Bedarf herunterladen.
Interessieren Sie sich für aktuelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes
sowie deren Arbeit, dann betätigen Sie einfach den hierfür entsprechenden Link.
Aktuellste Informationen sowie Entscheidungen sind über den Aktualitätendienst
meiner Kanzlei unter dem Link
Aktualitätendienst für Arbeitssachen
abrufbar.
Das Arbeitsrechtslexikon von A - Z erklärt arbeitsrechtliche Begriffe wie z. B.:
- Eingruppierung,
- Wettbewerbsverbot,
- Tarifvertrag,
- Mutterschutz,
- Gleichbehandlung,
- Bewerbungskosten,
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG),
- Kündigungsschutz,
- Betriebsübung,
- Interessenausgleich,
usw.
Verkehrsrecht
Auch hier werden Sie kurz über das Sachgebiet informiert.
Das Beratungs- und Vertretungsangebot erstreckt sich hier unter Anderem auf die
-
Schadensregulierung im Falle eines Verkehrsunfalls sowie die Geltendmachung
von Schmerzensgeld,
-
die Verteidigung bei Erhalt eines Verwarnungs- oder Bußgeldbescheides im
Ordnungswidrigkeitsverfahren oder im Strafverfahren bei Vorliegen eines Strafbefehles, einer Anklageschrift wegen
einer vorgeworfenen Straftat im Straßenverkehr.
Zudem befindet sich auf meiner Verkehrsrechtseite ein
Promillerechner
der Ihre Blutalkoholkonzentration nach dem Genuss alkoholischer Getränke
berechnet.
In diesem Zusammenhang erfahren Sie welche Zeit Ihr Körper benötigt den im Blut befindlichen Alkohol wieder abzubauen.
Sollten Sie als Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrzeug unterwegs sein, und dass
obwohl Sie alkoholhaltige Getränke zu sich nahmen, informiert Sie der
Promillerechner nicht nur über Ihre Fahrtüchtigkeit, sondern auch über mögliche Strafen.
Hierbei sind folgende Strafen denkbar :
-
Verwarnungsgeld (an),
-
Bußgeld (an),
-
Punkte im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (an),
-
Fahrverbot (aus),
Fahrverbot
Ein Fahrverbot mit einer Dauer von 1 Monat bis zu 3 Monaten kann nach
§ 25 StVG wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit durch die
Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren oder durch das Amtsgericht
in der Bußgeldentscheidung als Nebenfolge neben einer Geldbuße verhängt werden.
In der Regel wird das Fahrverbot mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung
wirksam und führt bei Zuwiderhandlung zur Strafbarkeit wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis. In bestimmten Fällen kann allerdings angeordnet werden,
dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein in amtliche
Verwahrung gelangt, spätestens aber 4 Monate nach Rechtskraft. In diesem Fall
kann der Betroffene durch Abgabe des Führerscheins den Zeitpunkt, in dem das
Fahrverbot wirksam wird, selbst bestimmen.
Regelfahrverbote sieht die Bußgeldkatalogverordnung (§ 4) vor bei
überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um mehr als 30 km/h
und außerorts um mehr als 40 km/h, bei einer zweiten
Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres nach
Rechtskraft der Entscheidung zum ersten Verstoß, bei Unterschreiten des
Sicherheitsabstandes um weniger als 3/10 des halben Tachowerts bei
Geschwindigkeiten von über 100 km/h, bei überholen oder Fahrstreifenwechsel mit
Gefährdung, bei Rotlichtverstößen mit Gefährdung oder bei mehr als 1 sec.
Rotlicht, bei Kfz-Fahren mit 0,5 o/oo oder mehr Blutalkoholgehalt, bei Führen
eines Kfz unter Einfluß berauschender Mittel (zB Drogen).
-
Geldstrafe (an)
und-
Freiheitsstrafe (an).
Im Straßenverkehr sollte jedoch gelten:
Hände weg vom Alkohol!
Ist man einmal zu schnell gefahren und diese Ordnungswidrigkeit konnte festgestellt werden,
stellt sich die Frage nach den Konsequenzen.
Der
Bußgeldrechner bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
gibt Antwort über evtl. für Sie eintretenden
Rechtsfolgen.
Sparen Sie unnötige Kosten, Punkte oder Fahrverbote. Sie kommen in der Regel bei Einhaltung einer Geschwindigkeitsbegrenzung sicherer an Ihr Ziel.
Ein weiteres Werkzeug, und zwar der
Bußgeldrechner bei Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug,
informiert Sie über evtl. zu erwartende Verwarnungs- oder Bußgelder, Punkte und/oder Anordnung eines Fahrverbotes.
Bringen Sie sich und Andere nicht leichtfertig in Gefahr. Achten Sie daher mit Ihrem Fahrzeug im Straßenverkehr immer
auf den Sicherheitsabstand.
Familienrecht
Bei diesem Sachgebiet erstreckt sich meine Beratung und Vertretung auf alle
die eheliche Gemeinschaft betreffenden Angelegenheiten wie beispielsweise:
- Scheidung,
- Trennung,
- Ehewohnung,
- Sorgerecht,
- Umgangsrecht,
- Unterhalt,
- Güterrecht usw.
Darüber hinaus erhalten Sie die Gelegenheit mein
Online-Scheidungsmodul einzusehen und bei Bedarf zu nutzen.
Das Familienrecht Lexikon von A - Z definiert in verständlicher Weise Begriffe
wie zum Beispiel:
Eine Vielzahl von Urteilen in Familiensachen können Sie unter dem Link
Entscheidungen in Familiensachen
einsehen.
Sozialrecht
Auch hier habe ich für Sie allgemeine Ausführungen zum Sachgebiet bereitgestellt.
So erhalten sie einen überblick in welche Teilbereiche sich das Sozialrecht gliedert.
Eine Kontaktaufnahme sowie eine Online-Beauftragung meiner Kanzlei sind ebenso
wie beim Arbeits-, Verkehrs-, oder Familienrecht möglich.
Die Beratung und/oder Vertretung erstreckt sich hierbei unter Anderem auf das
-
Arbeitslosenversicherungsrecht,
- Krankenversicherungsrecht,
- Rentenversicherungsrecht,
- Pflegeversicherungsrecht,
- Schwerbehindertenrecht.
Ab sofort steht Ihnen auch eine
aktuelle Entscheidungssammlung im Sozialrecht
zur Verfügung.
Zivilrecht
Besuchen Sie auch dieses Sachgebiet um sich einerseits zu informieren und
andererseits mein Beratungs- und Vertretungsangebot kennen zu lernen.
Interessant hierbei ist der von mir entwickelte
Verzugszinsrechner.
Dieser berechnet Zinsen auf fällige Geldforderungen.
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