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Familienrecht Lexikon A - Z / Verletzung der Unterhaltspflicht

Verletzung der Unterhaltspflicht. Wer sich seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht
mit der Folge entzieht, dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten
gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Siehe
dazu § 170 Strafgesetzbuch.

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