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Familienrecht Lexikon A - Z /
PersonensorgePersonensorge ist ein Teil der elterlichen Sorge für das Kind. Von ihr werden
insbesondere das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen,
zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen, umfasst. Darüber hinaus
beinhaltet die Personensorge das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem
zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil widerrechtlich vorenthält.
Vgl. §§ 1931, 1932 BGB.
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