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Familienrecht Lexikon A - Z / nichteheliches Kind

Nichteheliches Kind ist das von einer unverheirateten Frau geborene Kind oder
das zunächst eheliche Kind, dessen Ehelichkeit erfolgreich angefochten worden
ist. Mit der Reform des Kindschaftsrechts wurde die im Erbrecht und
Kindesunterhalt bestehende Ungleichbehandlung im Verhältnis zu ehelichen
Kindern beseitigt.

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