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Familienrecht Lexikon A - Z / elterliche Sorge

Elterliche Sorge umfasst die Rechte und die Pflichten der Eltern für das
minderjährige Kind. Sie umfasst die Sorge für das Vermögen des Kindes
(Vermögenssorge) und die Person des Kindes (Personensorge). Die Personensorge
umfasst insbesondere das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu
erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Geregelt ist
die elterliche Sorge in §§ 1626 ff. BGB.

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