Guten Tag! | Heute ist Freitag der 20. Juni 2025 | Sommerzeit : 15:19:22 Uhr | gegenwärtige Temperatur in N/A : 0 °C | Wetterbedingung : | Windgeschwindigkeit : 0 km/h | Sonnenaufgang : 04:40 Uhr | Sonnenuntergang : 21:35 Uhr

Präsentation der Kanzlei : Startseite |Die Kanzlei stellt sich vor |Geschichte, Entwicklung und Tätigkeit der Kanzlei


Arbeitsschwerpunkte : Arbeitsrecht |Verkehrsrecht |Familienrecht |Sozialrecht |Zivilrecht |
Kosten : Beratungs- und Verfahrensfinanzierung |Kosten und Gebühren |
Kontakt : Postkasten |via Telefon |Herunterladen von Formularen |
Sonstiges : Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht |Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof |Neuigkeiten vom Bundesverwaltungsgericht |Mandanteninfo |Prozeßkostenrechner |Währungsrechner |Kalender |Impressum und Haftungsausschluß |

 




Familienrecht Lexikon A - Z / Ehenichtigkeit

Ehenichtigkeit ist die Erklärung der Unwirksamkeit einer Ehe aufgrund eines
gerichtlichen Urteils. Nichtigkeitsgründe sind u. a. mangelnde Form der
Eheschließung oder mangelnde Geschäfts- oder Urteilsfähigkeit. Die Nichtigkeit
der Ehe wird durch das Gericht festgestellt. Geregelt ist die Ehenichtigkeit in
§§ 16 ff. Ehegesetz.

Besucherzähler: 6411
Besucher-Online: 18

zurück zur Hauptseite


© 2006-2025 Rechtsanwalt Bernd Wünsch