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Entscheidungen in Familiensachen

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BESCHLUSSXII ZB 155/07

vom

23. Januar 2008

in der Familiensache

ZPO §§ 233 B, Fc, 520 Abs. 2

Eine Prozesspartei darf auch bei Nutzung eines privaten Kurierdienstes (hier:

Kölner Anwaltverein-Kurierdienst GmbH) darauf vertrauen, dass werktags aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag im regionalen Auslieferungsgebiet ausgeliefert werden. Anderes gilt nur, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür

vorliegen, dass im Einzelfall mit längeren Postlaufzeiten zu rechnen ist (im Anschluss an BGH Beschluss vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03 - NJW-RR 2004,

1217).

BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 155/07 - OLG Köln

AG Köln

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