Guten Morgen! | Heute ist Mittwoch der 12. Februar 2025 | Winterzeit : 04:38:25 Uhr | gegenwärtige Temperatur in N/A : 0 °C | Wetterbedingung : | Windgeschwindigkeit : 0 km/h | Sonnenaufgang : 07:24 Uhr | Sonnenuntergang : 17:16 Uhr

Präsentation der Kanzlei : Startseite |Die Kanzlei stellt sich vor |Geschichte, Entwicklung und Tätigkeit der Kanzlei


Arbeitsschwerpunkte : Arbeitsrecht |Verkehrsrecht |Familienrecht |Sozialrecht |Zivilrecht |
Kosten : Beratungs- und Verfahrensfinanzierung |Kosten und Gebühren |
Kontakt : Postkasten |via Telefon |Herunterladen von Formularen |
Sonstiges : Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht |Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof |Neuigkeiten vom Bundesverwaltungsgericht |Mandanteninfo |Prozeßkostenrechner |Währungsrechner |Kalender |Impressum und Haftungsausschluß |

 




Entscheidungen in Familiensachen

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

Suche :

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSSXII ZB 262/04

vom

11. September 2007

in der Familiensache

BGB § 1587 c Nr. 1

Der Umstand, dass sich die Ausgleichspflicht eines Ehegatten im Wesentlichen

aus Anwartschaften ergibt, die auf Kindererziehungszeiten beruhen, ist für sich

allein gesehen kein Grund für einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs.

BGH, Beschluss vom 11. September 2007 - XII ZB 262/04 -OLG Karlsruhe

AG Sinsheim

weiter (aktuelle Seite 1 von 8)

41 Entscheidungen mit Ihrem Suchbegriff Trennungsunterhalt gefunden!

Besucherzähler: 1815265
Besucher-Online: 11

zurück zur Hauptseite


© 2006-2025 Rechtsanwalt Bernd Wünsch