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Entscheidungen in Familiensachen

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BESCHLUSSXII ZB 262/04

vom

11. September 2007

in der Familiensache

BGB § 1587 c Nr. 1

Der Umstand, dass sich die Ausgleichspflicht eines Ehegatten im Wesentlichen

aus Anwartschaften ergibt, die auf Kindererziehungszeiten beruhen, ist für sich

allein gesehen kein Grund für einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs.

BGH, Beschluss vom 11. September 2007 - XII ZB 262/04 -OLG Karlsruhe

AG Sinsheim

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