Guten Morgen! | Heute ist Mittwoch der 12. Februar 2025 | Winterzeit : 04:53:23 Uhr | gegenwärtige Temperatur in N/A : 0 °C | Wetterbedingung : | Windgeschwindigkeit : 0 km/h | Sonnenaufgang : 07:24 Uhr | Sonnenuntergang : 17:16 Uhr

Präsentation der Kanzlei : Startseite |Die Kanzlei stellt sich vor |Geschichte, Entwicklung und Tätigkeit der Kanzlei


Arbeitsschwerpunkte : Arbeitsrecht |Verkehrsrecht |Familienrecht |Sozialrecht |Zivilrecht |
Kosten : Beratungs- und Verfahrensfinanzierung |Kosten und Gebühren |
Kontakt : Postkasten |via Telefon |Herunterladen von Formularen |
Sonstiges : Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht |Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof |Neuigkeiten vom Bundesverwaltungsgericht |Mandanteninfo |Prozeßkostenrechner |Währungsrechner |Kalender |Impressum und Haftungsausschluß |

 




Entscheidungen in Familiensachen

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

Suche :

BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEILXII ZR 24/04 Verkündet am:

22. November 2006

Küpferle,

Justizamtsinspektorin

als Urkundsbeamtin

der Geschäftsstelle

in der Familiensache

BGB §§ 1361 Abs. 1 Satz 2, 1360 a Abs. 3, 1613 Abs. 1 Satz 1

Altersvorsorgeunterhalt kann für die Vergangenheit nicht erst von dem Zeitpunkt an verlangt werden, in dem er ausdrücklich geltend gemacht worden ist.

Es reicht für die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen vielmehr aus,

dass von diesem Auskunft mit dem Ziel der Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs begehrt worden ist.

BGH, Urteil vom 22. November 2006 - XII ZR 24/04 - OLG Frankfurt am Main

AG Frankfurt am Main

weiter (aktuelle Seite 1 von 20)

41 Entscheidungen mit Ihrem Suchbegriff Trennungsunterhalt gefunden!

Besucherzähler: 1815270
Besucher-Online: 11

zurück zur Hauptseite


© 2006-2025 Rechtsanwalt Bernd Wünsch