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Entscheidungen in Familiensachen

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BESCHLUSSXII ZB 234/03

vom

26. Januar 2005

in der Familiensache

ZPO § 115 Abs. 1 Satz 2; SGB XII § 82 Abs. 1

Kindergeld, das die um Prozeßkostenhilfe nachsuchende Partei bezieht, ist als

deren Einkommen im Sinne des § 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu berücksichtigen,

soweit es nicht zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts eines minderjährigen Kindes zu verwenden ist.

BGH, Beschluß vom 26. Januar 2005 - XII ZB 234/03 - OLG München

AG Rosenheim

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