Guten Morgen! | Heute ist Mittwoch der 12. Februar 2025 | Winterzeit : 06:27:00 Uhr | gegenwärtige Temperatur in N/A : 0 °C | Wetterbedingung : | Windgeschwindigkeit : 0 km/h | Sonnenaufgang : 07:24 Uhr | Sonnenuntergang : 17:16 Uhr

Präsentation der Kanzlei : Startseite |Die Kanzlei stellt sich vor |Geschichte, Entwicklung und Tätigkeit der Kanzlei


Arbeitsschwerpunkte : Arbeitsrecht |Verkehrsrecht |Familienrecht |Sozialrecht |Zivilrecht |
Kosten : Beratungs- und Verfahrensfinanzierung |Kosten und Gebühren |
Kontakt : Postkasten |via Telefon |Herunterladen von Formularen |
Sonstiges : Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht |Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof |Neuigkeiten vom Bundesverwaltungsgericht |Mandanteninfo |Prozeßkostenrechner |Währungsrechner |Kalender |Impressum und Haftungsausschluß |

 




Entscheidungen in Familiensachen

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

Suche :

BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

URTEILXII ZR 10/03Verkündet am:

5. Mai 2004

Küpferle,

Justizamtsinspektorin

als Urkundsbeamtin

der Geschäftsstelle

in der Familiensache

BGB §§ 1361 Abs. 1, 1578

Der Wert der Versorgungsleistungen, die ein unterhaltsberechtigter Ehegatte während der Trennungszeit für einen neuen Lebenspartner erbringt, tritt als Surrogat an

die Stelle einer Haushaltsführung während der Ehezeit und ist deswegen im Wege

der Differenzmethode in die Berechnung des Trennungsunterhalts einzubeziehen (im

Anschluß an die Senatsurteile vom 13. Juni 2001 - XII ZR 343/99 - FamRZ 2001, 105

und vom 5. September 2001 - XII ZR 336/99 - FamRZ 2001, 1693).

BGH, Urteil vom 5. Mai 2004 - XII ZR 10/03 - OLG Oldenburg

AG Lingen

weiter (aktuelle Seite 1 von 12)

41 Entscheidungen mit Ihrem Suchbegriff Trennungsunterhalt gefunden!

Besucherzähler: 1815299
Besucher-Online: 9

zurück zur Hauptseite


© 2006-2025 Rechtsanwalt Bernd Wünsch