Guten Morgen! | Heute ist Dienstag der 16. Dezember 2025 | Winterzeit : 07:30:07 Uhr | gegenwärtige Temperatur in N/A : 0 °C | Wetterbedingung : | Windgeschwindigkeit : 0 km/h | Sonnenaufgang : 08:09 Uhr | Sonnenuntergang : 15:54 Uhr

Präsentation der Kanzlei : Startseite |Die Kanzlei stellt sich vor |Geschichte, Entwicklung und Tätigkeit der Kanzlei


Arbeitsschwerpunkte : Arbeitsrecht |Verkehrsrecht |Familienrecht |Sozialrecht |Zivilrecht |
Kosten : Beratungs- und Verfahrensfinanzierung |Kosten und Gebühren |
Kontakt : Postkasten |via Telefon |Herunterladen von Formularen |
Sonstiges : Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht |Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof |Neuigkeiten vom Bundesverwaltungsgericht |Mandanteninfo |Prozeßkostenrechner |Währungsrechner |Kalender |Impressum und Haftungsausschluß |

 




Entscheidungen in Familiensachen

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

Suche :

BUNDESGERICHTSHOF

IM NAMEN DES VOLKES

VERSÄUMNISURTEILXII ZR 185/01 Verkündet am:

21. April 2004

Küpferle,

Justizamtsinspektorin

als Urkundsbeamtin

der Geschäftsstelle

in der Familiensache

BGB § 1376

Haben die Parteien kraft - gegebenenfalls stillschweigender - Vereinbarung eine arbeitsrechtliche Abfindung des Unterhaltsverpflichteten in die Unterhaltsberechnung

einbezogen, steht dies einem zusätzlichen güterrechtlichen Ausgleich zugunsten des

Unterhaltsberechtigten entgegen (im Anschluß an Senatsurteil vom 11. Dezember

2002 - XII ZR 27/00 - FamRZ 2003, 432).

BGH, Versäumnisurteil vom 21. April 2004 - XII ZR 185/01 - OLG München

AG Landshut

weiter (aktuelle Seite 1 von 8)

41 Entscheidungen mit Ihrem Suchbegriff Trennungsunterhalt gefunden!

Besucherzähler: 1931003
Besucher-Online: 65

zurück zur Hauptseite


© 2006-2025 Rechtsanwalt Bernd Wünsch