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Arbeitsrecht Lexikon A - Z / Abmahnung

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Vertragspartei gegenüber der
anderen Vertragspartei (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer), einen konkreten
Vertragsverstoß (Leistungs- oder Verhaltensmangel aus dem Arbeitsvertrag)
zu unterlassen.

Verbunden ist diese Unterlassungserklärung mit der Androhung, dass bei zukünftig
auftretenden gleichartigen Vertragsverletzungen, das Arbeitsverhältnis beendet
wird.

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