Arbeitspapiere
Zu einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist es unabdingbar, beim Arbeitgeber
befindliche Arbeitspapiere sich heraus geben zu lassen. In der Regel werden diese
Unterlagen benötigt um sie einem anderen Arbeitgeber vorzulegen.
Hierzu gehören hauptsächlich:
-
Sozialversicherungsnachweis, -
Lohnsteuerkarte, -
Arbeitsbescheinigung für die Bundesagentur für Arbeit (gem. § 312 SGB III).
Leider kommt es vor, dass der ehemalige Arbeitgeber genau oben genannte Dokumente zur
Herausgabe aus den unterschiedlichsten Gründen nicht bereit ist.
Auch hier helfen wir Ihnen gern, Ihren Herausgabeanspruch geltend zu machen.
Besucherzähler: 6857
Besucher-Online: 5 zurück zur vorherigen Seite zurück zur Hauptseite
|