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Abmahnung
Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten
künftig zu unterlassen. Die Abmahnung ist ausdrücklich als Voraussetzung für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen
aus wichtigem Grund in § 314 Abs. 2 BGB vorgesehen.
Die Abmahnung ist an keine besonderen formellen Voraussetzungen gebunden. Jedoch müssen bestimmte Bedingungen
vorliegen damit sie wirksam und nicht Angreifbar ist. Fehlt es am Vorliegen dieser Bedingungen so ist sie nichtig.
Es ist daher immer anzuraten, eine Abmahnung prüfen zu lassen.
Die Abmahnung ist sachlich falsch wenn ihr ein Tatbestand zugrunde liegt, der nicht der Wahrheit entspricht.
Die angedrohten Folgen einer Abmahnung sind nicht immer nachvollziehbar, sodass auch hier die Wirksamkeit infrage zu stellen ist.
Es besteht auch häufig kein zeitlicher Zusammenhang mehr zwischen Fehlverhalten des betroffenen und dem Ausspruch
der Abmahnung durch den Arbeitgeber.
In jedem Falle sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden, zumal eine Abmahnung in arbeitsrechtlicher Hinsicht in der Regel das
Arbeitsverhältnis belastet und den Bestand desselbigen nachhaltig gefährden kann.
Den Anspruch den der Arbeitnehmer gegen den Ausspruch einer ungerechtfertigten Abmahnung hat, ist das
Verlangen diese aus der Personalakte zu entfernen.
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