Guten Abend! | Heute ist Dienstag der 18. März 2025 | Winterzeit : 21:30:44 Uhr | gegenwärtige Temperatur in N/A : 0 °C | Wetterbedingung : | Windgeschwindigkeit : 0 km/h | Sonnenaufgang : 06:09 Uhr | Sonnenuntergang : 18:18 Uhr

Präsentation der Kanzlei : Startseite |Die Kanzlei stellt sich vor |Geschichte, Entwicklung und Tätigkeit der Kanzlei


Arbeitsschwerpunkte : Arbeitsrecht |Verkehrsrecht |Familienrecht |Sozialrecht |Zivilrecht |
Kosten : Beratungs- und Verfahrensfinanzierung |Kosten und Gebühren |
Kontakt : Postkasten |via Telefon |Herunterladen von Formularen |
Sonstiges : Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht |Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof |Neuigkeiten vom Bundesverwaltungsgericht |Mandanteninfo |Prozeßkostenrechner |Währungsrechner |Kalender |Impressum und Haftungsausschluß |

 




Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

Suche :

Titel:

La traduction française du jugement du 5 mai 2020 sur les décisions de la BCE relatives au programme d’achats d’actifs du secteur public est maintenant disponible ici.  Le communiqué de presse concernant ce jugement est disponible en français ici.  ***  The French translation of the Judgment of 5 May 2020 concerning the ECB decisions on the Public Sector Purchase Programme is now available here.  The corresponding press release is also available in French here. *** Das Urteil vom 5. Mai 2020 betreffend die Entscheidungen der EZB zum Public Sector Purchase Programme ist nun auch in französischer Übersetzung verfügbar und hier abrufbar. Die zugehörige Pressemitteilung ist ebenfalls auf Französisch hier abrufbar.

Aktenzeichen:

28. August 2020 | Französische Übersetzung des Urteils vom 5. Mai 2020

Quellenangabe:

Bundesverfassungsgericht

Veröffentlichung am:

28. August 2020 (Freitag)

Nachricht:

Die zugehörige Pressemitteilung ist ebenfalls auf Französisch hier abrufbar.



Für das Jahr 2025 liegen noch keine Datensätze vor!

Besucherzähler: 529309
Besucher-Online: 6

zurück zur Hauptseite


© 2006-2025 Rechtsanwalt Bernd Wünsch