Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss eine Verfassungsbeschwerde bezogen auf die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Sparkassenvordrucken und -formularen nicht zur Entscheidung angenommen.
Aktenzeichen:
1. Juli 2020 | Verfassungsbeschwerde gerichtet auf geschlechtergerechte Sprache
Quellenangabe:
Bundesverfassungsgericht
Veröffentlichung am:
1. Juli 2020 (Mittwoch)
Nachricht:
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