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Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht

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Titel:

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss eine Verfassungsbeschwerde bezogen auf die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Sparkassenvordrucken und -formularen nicht zur Entscheidung angenommen.

Aktenzeichen:

1. Juli 2020 | Verfassungsbeschwerde gerichtet auf geschlechtergerechte Sprache

Quellenangabe:

Bundesverfassungsgericht

Veröffentlichung am:

1. Juli 2020 (Mittwoch)

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